ERFOLGE

Die Konferenz der Baselbieter Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) behandelt als ständige Fachkommission der Wirtschaftskammer Baselland KMU-spezifische Sachfragen der Gewerbe- und Industrievereine (GIV). Die KGIV wahrt und fördert die GIV-Interessen und unterstützt sie in verschiedensten Belangen der Vereinsarbeit. Die KGIV nimmt sich den täglichen Herausforderungen der GIV an. Sie unterstreicht ihre Anliegen unter anderem mit politischen Vorstössen. So erarbeitete die KGIV im Jahr 2014 den «10-Punkte-Baustellenforderungskatalog», der unterschiedliche Massnahmen aufführt, damit Bauprojekte für alle Beteiligten konstruktiv und zufriedenstellend ablaufen. Sie setzte sich während zwei Jahren intensiv für die Modernisierung des Denkmal-und Heimatschutzes ein. Die von der KGIV geäusserten Kritikpunkte wurden ernst genommen und bei der anstehenden Gesetzesrevision «Denkmal- und Heimatschutz» 2018 weitestgehend berücksichtigt. Mit der Unterzeichnung der «Polit-Charta» im November 2009 erklärten die Präsidenten der GIV erstmals, dass die Interessen der KMU-Wirtschaft auf politischer Ebene stärker eingebracht werden müssen. Als spezieller Erfolg darf auch gewertet werden, dass es den GIV seit 2009 zusteht, in ihrem geographischen Einzugsgebiet die beiden definitiv zur Anwendung gelangenden «bewilligungsfreien Saison-Sonntage» festlegen zu können. Daneben setzt sich die KGIV stark für den Wirtschafts-und Ausbildungsstandort Baselland ein.

polit-charta

Gemäss der Polit-Charta organisiert die KGIV für die Gewerbe- und Industrievereine periodisch einen wirtschaftspolitischen Informations-Anlass mit dem Ziel, den Mitgliedern sachpolitische Inhalte zu vermitteln. Die KGIV fördert den politischen Nachwuchs aus dem Gewerbe und unterstützt diese bei der Wahlkampagne.

Mit der Unterzeichnung der Polit-Charta im Jahr 2009 erklärten die Präsidentinnen und Präsidenten der Gewerbe- und Industrievereine im Kanton Baselland, dass das Interesse der KMU-Wirtschaft auf politischer Ebene stärker eingebracht werden muss. Die Unterzeichneten bezeugten, dass sie sich gemeinsam für die Umsetzung dieses Anliegens und der dazugehörigen Massnahmen einsetzen.

Am 27. August 2014 unterzeichneten die Präsidentinnen und Präsidenten der Gewerbe- und Industrievereine die modifizierte Polit-Charta anlässlich des KMU Networking-Grills und erneuerten damit ihr Bekenntnis zum politischen Engagement. Am 22. August 2018 wurde die Polit-Charta ebenfalls anlässlich des KMU Networking-Grills erneuert.

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Polit-Charta

10-Punkte-Baustellenforderungskatalog

Baustellen in Einkaufs- und Gewerbezonen sind für den Detailhandel und ansässige Unternehmen jeweils eine grosse Belastung. Lärm und Staub sowie oftmals reale Umsatzeinbus-sen begleiten solche Projekte. Aus KMU-Sicht war das Thema Grossbaustellen im Kanton Baselland in der Vergangenheit oft kein Ruhmesblatt. Es wurden Klagen über schlechte Kommunikation, zu lange Bauzeiten und nicht zuletzt über Umsatzbussen an die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) herangetragen.

Aus diesem Grund hat die KGIV im Jahr 2014 in einem intensiven Prozess zehn konkrete Forderungen zuhanden der Gemeinden und des Kantons Baselland erarbeitet. Die Gewerbe- und Industrievereine erwarten von den entsprechenden Behörden, dass sie die Massnahmen in diesem Forderungskatalog bei der Planung und Umsetzung von Baustellen in Einkaufs- und Gewerbezonen integrieren.

Der Baustellenforderungskatalog ist deshalb sehr wichtig, weil damit alle Beteiligten für die Anliegen des Gewerbes sensibilisiert werden und künftige Bauprojekte konstruktiv und für alle Seiten zufriedenstellend ablaufen sollen.

Seit Mai 2014 wird der 10-Punkte-Baustellenforderungskatalog mehrheitlich in den Gemeinden und beim Kanton Basel-Landschaft angewendet.

Auflistung der zehn Forderungen:

1. VORSORGE

Die KGIV fordert, dass Gemeinde, Kanton und Projektleitung bei Bauarbeiten frühzeitig mit dem ortsansässigen Gewerbe- und Industrieverein Kontakt aufnehmen. Dies sollte bereits vor der eigentlichen Projektplanung erfolgen. Nur so können die heiklen Phasen mit den Betroffenen besprochen und der Zeitpunkt des Bau- oder Sanierungsprojekts so gut wie möglich geplant werden.

2. ANALYSE

Die KGIV fordert von Gemeinde, Kanton und Projektleitung, dass diese
ihre Stärken-Schwächen-Analyse den ortsansässigen Gewerbetreibenden
und Anstössern frühzeitig vorstellen und mit diesen diskutieren. Dies
schafft Transparenz und Akzeptanz. Die Analyse zeigt die Chancen und
Risiken des Bauprojekts auf. Sie soll der Sanierung in einem Stück eine
solche in Etappen gegenüberstellen. Sie soll auch prüfen, wie sich Schichtarbeit
auf die Dauer der Bauphase auswirken würde.

3. MITSPRACHE

Die KGIV fordert, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der betroffenen KMU an den Baustellensitzungen teilnehmen darf. Die KMU können so bei der Umsetzung des Projekts ihre Hinweise, Ergänzungen und Anmerkungen direkt bei der Projektleitung einbringen. Die betroffenen KMU können damit auch mitreden, wenn es um die Regelung des Zugangs und die Belieferung der Geschäfte geht.

4. KOMMUNIKATION

Die KGIV fordert, dass die Projektleitung von Baustellen in Einkaufs- und Gewerbezonen ein Kommunikationskonzept ausarbeitet, das die gesamte Projektdauer abdeckt. Das Kommunikationskonzept beinhaltet folgende Massnahmen:

  • Regelmässige Informationsveranstaltungen für die betroffenen KMU mit der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit den Verantwortlichen der Projektleitung;
  • eine Plattform, die mit Fotos oder Modellen über Baustellenplanung, Etappierung und Bauzeit der einzelnen Projektschritte informiert;
  • Baustellenführungen für die betroffenen KMU sowie auch deren Kundinnen und Kunden;
  • Medienkonferenzen und weitere Medienarbeit;
  • Inserate in lokalen Zeitungen;
  • Baustellen-Events und weitere Aktivitäten, die dazu beitragen sollen, die Umsatzeinbussen des Gewerbes abzufedern.

Für die Aufgaben- und Kostenteilung der Kommunikationsmassnahmen ist die Fachkommission Kommunikation zuständig (siehe Forderung 5).

5. FACHKOMMISSION

Die KGIV fordert, dass bei Bauprojekten eine Fachkommission Kommunikation eingesetzt wird. Diese trifft sich in regelmässigen Abständen; sie berät und entscheidet über die Kommunikationsmassnahmen. In der Fachkommission sollten Vertreter der Projektleitung (Gemeinde oder Kanton), Fachkräfte aus Hoch-, Tiefbau und Verkehr, Beauftragte der betroffenen KMU und der Gewerbeund Industrievereine  sowie der Kommunikationsbranche vertreten sein.

6. ANLAUFSTELLE

Die KGIV fordert eine elektronische (Internetseite) sowie eine persönliche Anlaufstelle, an die sich Gewerbetreibende und Anstösser mit ihren Fragen wenden können, damit unter anderem auf unvorhergesehene Herausforderungen zeitnah reagiert werden kann. Die Anlaufstelle sollte konstant mit den selben Ansprechpersonen besetzt sein.

7. INFORMATION

Die KGIV fordert, dass frühzeitig, konstant und umfassend über die technischen Bedingungen wie Stromund Wasserversorgung informiert wird. Falls die Versorgung aufgrund eines Zwischenfalls nicht gemäss Planung sichergestellt werden kann, fordert die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine ein professionell aufgestelltes Krisenmanagement.

8. VERKEHR

Die KGIV fordert eine professionelle Planung des Verkehrsleitsystems. Dazu gehörten die wirkungsvolle Information über Strassensperrungen und Umleitungen, Parkplatzlösungen, die Information der Verkehrsteilnehmer, die Information der Pendler über die Organisation des öffentlichen Verkehrs und eine umfassende Signalisation, die den Weg zu den Verkaufsgeschäften zeigt.

9. KULANZ

Die KGIV fordert Kulanz und möglichst wenig bürokratische Hürden seitens der kantonalen Verwaltung, wenn es um die Bewilligung von Arbeitszeiten – sei es Sonntags- oder Nachtarbeit – oder die Plakatierung und Aushändigung von Flyern durch die betroffenen KMU geht.

10. NACHSORGE

Die KGIV fordert, dass die  Kommunikationsaktivitäten und Informationsmassnahmen sowie die während der Bauphase gewährte Kulanz bei der Vergabe von Bewilligungen auch nach der Bauphase weiterbestehen – idealerweise für die Dauer von rund einem halben Jahr.

Submissionspodium

Um den Mitgliedern der Gewerbe- und Industrievereinen das öffentliche Beschaffungswesen und dessen spezifische Gegebenheiten näher zu bringen und den Austausch zwischen lokalem Gewerbe und Gemeinde zu stärken, initiierte die KGIV die Veranstaltungsreihe «Submissionspodium». Den Anlass dazu hatte die Tatsache gegeben, dass bei öffentlichen Beschaffungen (Submissionen) hinsichtlich Ausschreibungen, Beurteilungen und Zuschlagsentscheiden bzw. Auftragsvergaben vielfach Fragen und Unsicherheiten bestehen, sowohl auf der Seite der Unternehmen wie auch auf jener der Behörden. Dabei stehen vor allem Fragen zu Schwellenwerten und Vergabeverfahren, Eignungskriterien, Vergabekriterien, Unternehmervarianten, Beschwerdeverfahren im Vordergrund. «Submissionspodien» gehören zu den bewährten Informationsveranstaltungen, welche die Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit interessierten GIV durchführt. Am Informationsanlass wird nach einer umfassenden Auslegeordnung anhand von Praxisbeispielen zusammen mit den Anbietenden/Submittenten auf Gemeindeebene aufgezeigt, was bei öffentlichen Beschaffungen speziell zu beachten ist, damit eine Submission für alle Beteiligten zum Erfolg und nicht zum Frusterlebnis wird. Pro Jahr werden ein bis zwei solche «Submissionspodien» durchgeführt.

Übersicht bereits durchgeführter Submissionspodien:

2018:

2016:

2015:

2013:

Bewilligungsfreie
Saison-Sonntagsverkäufe

Die KGIV engagiert sich für eine KMU-freundliche Lösung bei bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen. Die Wirtschaftskammer beantragt als Geschäftsstelle der KGIV dem Kanton Baselland jedes Jahr zwei Saison-Sonntagsverkäufe pro Gewerbe- und Industrieverein (GIV). Sie stützt sich dabei auf die Verordnung über die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitsnehmenden an Sonntagen in Verkaufsgeschäften. Die GIV werden damit von der Abwicklung des Bewilligungsverfahrens und der Koordination mit dem Kanton entlastet.

Der KGIV ist es gelungen, dass die Gewerbe- und Industrievereine die Daten der bewilligungsfreien «Saison-Sonntagsverkäufe» ab dem Jahr 2009 in ihrem geographischen Einzugsgebiet selbst festlegen können. Mit diesem Vorgehen konnte nun eine praxisnahe, wirtschaftsfreundliche Regelung eingeführt werden. Doch was war geschehen? Die schweizerische Bundesversammlung hatte am 21. Dezember 2007 aufgrund des Vorstosses von Nationalrat Kurt Wasserfallen beschlossen, bewilligungsfreie Sonntagsarbeit für Verkaufsgeschäfte neu an bis zu vier Sonntagen pro Jahr zuzulassen. Die Verordnung zur Umsetzung dieser neuen Regelung im Kanton Baselland («Verordnung über die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden an Sonntagen in Verkaufsgeschäften, GS 36.0745») wurde von der Baselbieter Regierung mit Wirkung per 1. September 2008 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung sieht zusätzlich zu den beiden bisherigen, traditionellen Advents-Sonntagsverkäufen neu auch zwei so genannte Saison-Sonntagsverkäufe vor. Die beiden Advents-Sonntagsverkäufe sind in der Verordnung auf den zweiten und den vierten Advent festgesetzt. Die Verordnung sieht aber auch vor, dass mittels eines Gemeinderatsbeschlusses alternativ ein anderer Adventssonntag festgelegt werden kann. Die beiden Saison-Sonntagsverkäufe hingegen sollten gemäss den verantwortlichen Behörden kantonsweit auf die beiden gleichen Sonntage festgelegt werden. Die vorgeschlagene Lösung wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der KGIV von Anfang an einstimmig als absolut unflexibel und nicht praxisorientiert beurteilt. Die KGIV-Geschäftsstelle wurde per Wirtschaftsratsbeschluss offiziell damit beauftragt, bei den verantwortlichen Stellen zu intervenieren und eine andere Lösung anzustreben. Sie erreichte damit die bis heute geltende flexible Lösung zur Umsetzung der Sonntagsverkäufe.

Revision des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes

Die KGIV hat sich seit 2016 während zwei Jahren intensiv für eine Modernisierung des Denkmal- und Heimatschutzes im Baselbiet eingesetzt. Den Anlass dazu hatte die Tatsache gegeben, dass die Gewerbe- und Industrievereine (GIV) von ihren Mitgliedern mehrfach auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege angesprochen wurden. Die von der KGIV-Delegation ins Feld geführten Kritikpunkte wurden ernst genommen und bei der anstehenden Gesetzesrevision «Denkmal- und Heimatschutz» weitestgehend berücksichtigt. Entsprechend zufrieden ist die KGIV mit der vom 8. Februar 2018 vom Landrat verabschiedeten Gesetzesrevision.

Das ist mit dem neuen Gesetz nun besser:

1. Nutzung gemäss heutigem Leben und Wohnen

Bisher verunmöglichten die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen viele Massnahmen. Neu können Kulturdenkmäler nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Werts verändert werden.

 2. Fachinventare werden veröffentlicht

Sowohl die Fachinventare als auch Resultate aus der wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmälern sind neu zu veröffentlichen. Dadurch wird auch das Bauinventar öffentlich gemacht – ein Verzeichnis mit Objekten bis Jahrgang 1970, welche gemäss kantonaler Denkmalpflege schützenswert sind.

 3. Mehr Fachleute aus der Praxis in den Gremien

Berücksichtigt werden in den Kommissionen neu vorab verwaltungsunabhängige Vertreter aus den entsprechenden Fachbereichen. Dabei müssen jeweils mindestens drei praktisch tätige Berufsleute aus der Baubranche sein. Damit steigt das fachliche Know-how erheblich. Dies ist eine wesentliche Forderung aus den Reihen der Gewerbe- und Industrievereine.

4. Recht auf Mitsprache für die Betroffenen

Wenn ein kantonales Kulturdenkmal von der Baselbieter Regierung in das kantonale Inventar aufgenommen werden soll, dann haben die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer neu ein Mitspracherecht. Das neue DHG legt fest, dass solche Aufnahmen ins Inventar nur mit deren Einverständnis erfolgen können. Dies sollte eigentlich schon lange eine Selbstverständlichkeit sein.

5. Recht auf Mitsprache für die Gemeinden

Auch für die Einwohnergemeinden gibt es neu mehr Mitspracherechte. Die Gemeinden haben neu das Recht auf Anhörung zu einzelnen Traktanden, welche ihre Gemeinde betreffen. Dies war bisher nicht der Fall. Die Forderung wurde in den Austauschsitzungen mit dem Kanton explizit so gestellt.

Aus KMU-Sicht birgt die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz hohes Frustpotential, weshalb die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Gewerbe- und Industrievereine Baselland (KGIV) dieses Thema seit 2016 verstärkt behandelt. Umso erfreuter ist die KGIV über das seit 2018 in Kraft getretene revidierte Denkmal- und Heimatschutzgesetz, an dessen Ausarbeitung die KGIV massgeblich beteiligt war.

Den Anlass dazu hatte die Tatsache gegeben, dass die Gewerbe- und Industrievereine (GIV) von ihren Mitgliedern mehrfach auf Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege angesprochen wurden. Mittels einer vom KGIV lancierten Mitgliederumfrage «Herausforderung Denkmalschutz – Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege» eruierten die Präsidentinnen und Präsidenten der GIV die Betroffenheit ihrer Mitlieder betreffend Denkmalschutzvorschriften und der generellen Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz in den vergangenen fünf Jahren.

Umfrageteilnehmer kritisierten, dass

  • bei Entscheidungen gewisse Willkür wahrgenommen werde.
  • der Unmut über die fehlende Planbarkeit und Rechtssicherheit gross sei.
  • Entscheidungen auf den individuellen Kompetenzen der Beamten, weniger auf rechtlichen Grundlagen basieren.
  • Das Ausführen der Arbeiten nach strikten Vorlagen verteuert das Bauen massgeblich.

Die KGIV sah nach den Rückmeldungen der Umfrage die Dringlichkeit eines Austausches mit der Kantonalen Denkmalpflege.

Es folgten zwei Austauschsitzungen mit der Bau- und Umweltschutzdirektion und der Kantonalen Denkmalpflege angeführt von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, an welchen eine grosse KGIV-Delegation des Gewerbes vertreten war. KGIV-Delegation präsentierte Umfrageergebnisse und erörterte diese zusammen mit der Kantonalen Denkmalpflege. Ein Hauptanliegen von der KGIV war, dass alte Gebäude in den Kernzonen von Dörfern wiederbelegt werden.

Die von der KGIV-Delegation ins Feld geführten Kritikpunkte wurden ernst genommen und bei der anstehenden Gesetzesrevision «Denkmal- und Heimatschutz» weitestgehend berücksichtigt und vom Landrat am 8. Februar 2018 verabschiedet.